Was als Korrektur zählt
Eine veröffentlichte Aussage, die bei Veröffentlichung falsch war: eine falsch wiedergegebene Regel, Zahl, ein Datum, eine Quelle oder Zuschreibung. Zu unterscheiden vom Update — einer Aussage, die richtig war und später durch Gesetz oder Verlautbarung geändert wurde. Beides läuft durchs Änderungsprotokoll; nur Ersteres heißt Korrektur.
Wie man meldet
Sobald der Meldeweg aktiv ist, senden Sie die Seiten-URL, den fraglichen Satz und die Primärquelle, die ihm widerspricht. Meldungen mit Primärquelle werden zuerst gesichtet; die Meldung eines zugelassenen Fachmanns mit Primärquelle geht an die Spitze der Warteschlange. Korrekturkontakt: corrections@holdertax.com.
Was dann geschieht
- Sichtung binnen zwei Werktagen. Bestätigte Fehler auf Seiten mit Fristen (Bescheidseiten) werden zuerst korrigiert.
- Die Korrektur erfolgt auf der Seite — sichtbar, wo der Fehler entscheidungsrelevant war, nicht still.
- Das Änderungsprotokoll hält fest: alter Wert, neuer Wert, Datum, Quelle und wer die Behebung geprüft hat. Korrekturen werden nie aus dem Protokoll gelöscht.
- Die Prüfliste wird aktualisiert, damit derselbe Fehler nicht durch den nächsten Entwurf wieder hereinkommt.
Was wir nicht tun
Wir editieren substanzielle Aussagen nicht still, streiten nicht mit einer Primärquelle und lassen keinen bekannten Fehler stehen, während eine Prüfung terminiert wird — genau dafür existiert das Working-Badge: Eine ungeprüfte Seite gibt nie etwas anderes vor.
Diese Seite beschreibt ein redaktionelles Verfahren. Sie ist keine Beratung; ihr Lesen begründet kein Mandatsverhältnis. Der Korrektur-Meldeweg muss vor dem Produktionsstart funktionsfähig sein.