HolderTax · Status: Arbeitsentwurf · jede Zahl wartet auf die Freigabe eines zugelassenen Prüfers · keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung
HolderTax / Korrekturen
Korrekturrichtlinie · gilt websiteweit

Wenn wir falsch liegen.

Eine Website, deren Produkt geprüfte Richtigkeit ist, braucht ein öffentliches Verfahren für die eigenen Fehler. Hier ist es.

Was als Korrektur zählt

Eine veröffentlichte Aussage, die bei Veröffentlichung falsch war: eine falsch wiedergegebene Regel, Zahl, ein Datum, eine Quelle oder Zuschreibung. Zu unterscheiden vom Update — einer Aussage, die richtig war und später durch Gesetz oder Verlautbarung geändert wurde. Beides läuft durchs Änderungsprotokoll; nur Ersteres heißt Korrektur.

Wie man meldet

Sobald der Meldeweg aktiv ist, senden Sie die Seiten-URL, den fraglichen Satz und die Primärquelle, die ihm widerspricht. Meldungen mit Primärquelle werden zuerst gesichtet; die Meldung eines zugelassenen Fachmanns mit Primärquelle geht an die Spitze der Warteschlange. Korrekturkontakt: corrections@holdertax.com.

Was dann geschieht

  1. Sichtung binnen zwei Werktagen. Bestätigte Fehler auf Seiten mit Fristen (Bescheidseiten) werden zuerst korrigiert.
  2. Die Korrektur erfolgt auf der Seite — sichtbar, wo der Fehler entscheidungsrelevant war, nicht still.
  3. Das Änderungsprotokoll hält fest: alter Wert, neuer Wert, Datum, Quelle und wer die Behebung geprüft hat. Korrekturen werden nie aus dem Protokoll gelöscht.
  4. Die Prüfliste wird aktualisiert, damit derselbe Fehler nicht durch den nächsten Entwurf wieder hereinkommt.

Was wir nicht tun

Wir editieren substanzielle Aussagen nicht still, streiten nicht mit einer Primärquelle und lassen keinen bekannten Fehler stehen, während eine Prüfung terminiert wird — genau dafür existiert das Working-Badge: Eine ungeprüfte Seite gibt nie etwas anderes vor.