HolderTax · Status: Arbeitsentwurf · jede Zahl wartet auf die Freigabe eines zugelassenen Prüfers · keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung
HolderTax / Österreich
Jurisdiktion · Übersicht H–AT · Steuerjahr 2026

Österreich

Seit der Steuerreform 2022 hat Österreich das ungewöhnlichste Krypto-Regime dieser Seite: ein fester Sondersteuersatz von 27,5 %, steuerneutrale Krypto-zu-Krypto-Tauschgeschäfte, steuerfreier Altbestand — und eine Staking-Regel, die das halbe Internet falsch wiedergibt.

Aktuelle Position

Die Übersicht.

Statusmarken: — in der Praxis gefestigt, ! Beobachtung (in Bewegung oder häufig falsch angewandt), ? ungeklärt. Alle Zeilen sind ein Arbeitsentwurf und warten auf die Prüfung durch einen befugten Berufsträger.

Übersicht H · Teil IEinordnung, Satz, Bestände, Tausch, Zuflüsse, Meldungen und Fristen
FORM H–AT / 2026
STATUS: WORKING REVIEW
ZeilePositionAktuelle BehandlungWas das bedeutetStatus
01EinordnungEinkünfte aus Kapitalvermögen · § 27b EStGSeit 1. März 2022 eigenes Krypto-Regime. Transfers zwischen eigenen Wallets sind keine Veräußerung.
02Steuersatz27,5 % Sondersteuersatz · keine HaltefristFür Neubestand zählt die Haltedauer nicht. Auf Antrag Regelbesteuerung, wenn der Tarif niedriger liegt.
03AltbestandErwerb vor 1. März 2021 · heute steuerfreiDie alte Jahresfrist ist längst abgelaufen. Der Nachweis, welcher Coin Altbestand ist, wird zum wertvollsten Dokument des Depots.!
04Krypto-zu-Krypto-TauschSteuerneutral · Anschaffungskosten wandern mitBTC gegen ETH löst keine Steuer aus — ein Stundungseffekt, kein Geschenk. Erst Euro, Waren oder Dienstleistungen realisieren.!
05BewertungGleitender Durchschnittspreis · je WalletSeit 1. Jänner 2023 verpflichtend für Neubestand. Alt- und Neubestand in einer Wallet zu mischen riskiert die ungünstigere Einstufung.!
06RealisierungVerkauf gegen Euro · Bezahlen · Fiat-TauschAuch das Bezahlen von Waren mit Krypto ist eine Veräußerung zum Tageswert.
07Staking · Airdrops · Bounties · HardforksKein Zufluss · Anschaffungskosten nullBei Erhalt fällt keine Steuer an; beim späteren Verkauf ist der volle Erlös Gewinn. Die am häufigsten falsch wiedergegebene Regel des Regimes.!
08Mining · LendingLaufende Einkünfte · 27,5 % bei ZuflussZuflusswert wird versteuert und zugleich Anschaffungskosten. Gewerbliches Ausmaß fällt aus dem Sondersatz.
09KESt-Abzug im InlandInländische Anbieter behalten seit 2024 ein„Steuereinfache" Broker führen die 27,5 % automatisch ab. Auslandsbörsen und Self-Custody heißen: selbst erklären — via E1kv.!
10NFTs · DerivateKein § 27b — andere RegelnNFTs gelten nicht als Kryptowährung: alte Spekulationsfrist und Tarif. Unverbriefte Derivate können in die Progression fallen. Einzelfall.?
11VerlustausgleichMit 27,5-%-Kapitaleinkünften · kein VortragKrypto-Verluste verrechnen sich im selben Jahr auch mit Aktien und Dividenden — aber ein ungenutzter Verlust verfällt zum Jahresende.!
12Börsendaten · DAC8Sammeln seit 1. Jänner 2026Erste Meldungen an die Behörden 2027, danach automatischer Austausch in der ganzen EU. Das Selbstanzeige-Fenster bekommt ein Datum.!
13ErklärungE1kv · 30. April Papier · 30. Juni FinanzOnlineMit steuerlicher Vertretung länger. Wer nur „steuereinfache" Inlandsbroker nutzt, hat oft nichts zu erklären — wer nicht, alles.
14Aufzeichnungen7 Jahre aufbewahrenWallet-genau: Alt-/Neubestand-Nachweis, Durchschnittspreise, Zuflusswerte. Die Rekonstruktion ist vor dem Brief billiger.
Arbeitsentwurf · alle 14 Zeilen warten auf befugte Prüfung · Freigabedaten erscheinen je ZeileMit den Zeilen 03–04 beginnen →