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Die Selbstanzeige: Österreichs Tür zur vollen Straffreiheit

Die entscheidende MechanikRechtzeitig + vollständig + bezahlt = strafbefreiend. Jedes Wort trägt Gewicht.
Arbeitsentwurf · die österreichische Seite mit den höchsten Einsätzen · wartet auf befugte Prüfung · keine Empfehlung zur Abgabe

Österreich bietet, was kaum eine Jurisdiktion dieser Seite bietet: eine gesetzlich geregelte, vollständige Straffreiheit für Finanzvergehen — die Selbstanzeige nach § 29 FinStrG. Keine Ermessensfrage, kein Verhandlungsergebnis: Wer die Voraussetzungen erfüllt, ist straffrei. Der Preis ist Präzision. Die Selbstanzeige misslingt regelmäßig an drei Stellen — Unvollständigkeit, falscher Zeitpunkt, verspätete Zahlung — und eine misslungene Selbstanzeige ist ein unterschriebenes Geständnis ohne Gegenleistung.

Die drei Bedingungen

Darlegung und Offenlegung. Die Verfehlung muss dargelegt und alle bedeutsamen Umstände müssen offengelegt werden — so vollständig, dass die Behörde die Abgaben ohne eigene Ermittlungen festsetzen kann. Für Krypto heißt das: jede Börse, jede Wallet, jedes Jahr, Durchschnittspreise, Zuflüsse, Euro-Werte. Eine Selbstanzeige „im Groben, Details folgen" ist keine.

Rechtzeitigkeit. Vier Sperrgründe beenden das Fenster: bereits gesetzte Verfolgungshandlungen; die Tat war bereits entdeckt und der Anzeiger wusste es; bei Vorsatz-Delikten der Beginn einer Prüfung, wenn die Anzeige nicht spätestens bei Beginn der Amtshandlung erstattet wird; und eine bereits erstattete Selbstanzeige zum selben Anspruch — es gibt keinen zweiten Versuch.

Entrichtung. Die verkürzten Beträge müssen binnen Monatsfrist tatsächlich entrichtet werden — bei bescheidmäßig festgesetzten Abgaben ab Zugang des Bescheids. Ein Zahlungserleichterungsansuchen bis zu zwei Jahren ist möglich, muss aber innerhalb der Frist gestellt werden. Teilweise Zahlung bedeutet nur teilweise Straffreiheit.

Der Taktiererzuschlag: 5 bis 30 Prozent

Wird die Selbstanzeige erst nach Ankündigung oder Bekanntgabe einer Prüfung erstattet, tritt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit Straffreiheit nur ein, wenn zusätzlich eine Abgabenerhöhung entrichtet wird: 5 % der Mehrbeträge, über 33.000 € 15 %, über 100.000 € 20 %, über 250.000 € 30 %. Die Rechtsprechung ist streng: Schon die Ankündigung der Prüfung löst den Zuschlag aus — eine fertig vorbereitete, aber noch nicht eingereichte Anzeige zählt nicht. Zwischen „Prüfer hat sich angekündigt" und „Anzeige ist eingebracht" entscheiden buchstäblich Stunden über fünf- bis sechsstellige Beträge.

Das Gesetz belohnt nicht Reue, sondern Reihenfolge. Dieselbe Anzeige ist gratis, mit Zuschlag oder wirkungslos — je nachdem, welcher Brief zuerst da war.

Warum das Fenster ein Datum hat

Der gefährlichste Sperrgrund für Krypto ist die Tatentdeckung — und DAC8 industrialisiert genau sie. Seit Jänner 2026 sammeln die Plattformen; 2027 fließen die Meldungen an die Behörden, EU-weit abgeglichen. Was heute eine freiwillige, zuschlagsfreie Selbstanzeige wäre, kann nach dem Datenabgleich entdeckt und damit gesperrt sein. Das Fenster schließt nicht mit einer Frist, sondern mit einer Datenlieferung — deren Termin feststeht.

Die Reihenfolge

  1. Erst rekonstruieren, dann reden. Alle Jahre, alle Plattformen, Altbestand sauber abgegrenzt, Staking nach österreichischer Regel. Die Offenlegung muss beim ersten Mal vollständig sein — es gibt kein zweites.
  2. Sperrgründe professionell prüfen lassen. Ob eine Verfolgungshandlung vorliegt oder eine Entdeckung anzunehmen ist, ist juristische Wertung, keine Selbsteinschätzung.
  3. Mit Vertretung einbringen — Täternennung inklusive. Die Straffreiheit wirkt nur für ausdrücklich genannte Personen. Vergessene Beteiligte bleiben schutzlos.
  4. Die Zahlung vor der Einbringung organisieren. Die Monatsfrist ist unerbittlich; die Finanzierung gehört geklärt, bevor die Anzeige das Haus verlässt — notfalls samt fristgerechtem Ratenansuchen.
  5. Bei angekündigter Prüfung: Stunden zählen. Einbringen vor Prüfungsbeginn rettet die Straffreiheit, kostet aber den Zuschlag. Ab hier gehört jede Minute einem Verteidiger, nicht einem Formular.

Wenn es nur ein Fehler war

Nicht jede Korrektur braucht das Finanzstrafrecht. Wer ohne Verschulden oder leicht fahrlässig falsch erklärt hat, korrigiert oft schlicht per berichtigter Erklärung. Die Abgrenzung — Berichtigung oder Selbstanzeige, Fahrlässigkeit oder Vorsatz — ist selbst eine Beratungsfrage, und die falsche Etikette in eine Eingabe zu schreiben ist einer der Wege, wie aus einem kleinen Thema ein großes wird.