Altbestand: die Uhr, die schon abgelaufen ist
Kryptowährungen, die vor dem 1. März 2021 angeschafft wurden, blieben beim Übergang ins neue Regime im alten Recht: private Spekulationsgeschäfte mit einjähriger Frist. Diese Frist ist für jeden Altbestand längst abgelaufen — ein Verkauf ist heute schlicht steuerfrei, egal wie groß der Gewinn. Alles ab dem 1. März 2021 ist Neubestand und trägt die 27,5 % ohne jede Haltefrist.
Die Pointe liegt nicht in der Regel, sondern im Nachweis. Steuerfrei ist nicht „irgendein" Bitcoin, sondern der Bitcoin, dessen Anschaffung vor dem Stichtag dokumentiert ist. Wer Alt- und Neubestand in einer Wallet vermengt hat, riskiert im Zweifel die ungünstigere Einstufung als Neubestand — und zahlt 27,5 % auf einen Gewinn, der frei gewesen wäre. Getrennte Wallets, Kaufbelege von damals, lückenlose Transferketten: Der Altbestand-Nachweis ist das wertvollste Dokument eines österreichischen Krypto-Depots, und er lässt sich Jahre später kaum noch herstellen, wohl aber heute sichern.
Der Tausch: Stundung, kein Geschenk
Seit der Reform 2022 ist der direkte Tausch einer Kryptowährung gegen eine andere steuerneutral — BTC gegen ETH, ETH gegen einen Stablecoin, alles ohne steuerbaren Vorgang. Die Anschaffungskosten des hingegebenen Coins wandern auf den erhaltenen weiter. Realisiert wird erst beim Ausstieg aus der Kryptowelt: Verkauf gegen Euro, Bezahlen von Waren oder Dienstleistungen, Tausch in Fiat.
Zwei ehrliche Fußnoten. Erstens: Das ist ein Stundungseffekt. Der Gewinn verschwindet nicht — er reist mit, und beim Euro-Ausstieg wird die gesamte aufgelaufene Wertsteigerung auf einmal fällig. Wer jahrelang steuerfrei rotiert hat, sollte den latenten Steuerbetrag kennen, bevor er ihn an einem einzigen Tag auslöst. Zweitens: Die Neutralität gilt für Kryptowährungen im Sinne des § 27b EStG. NFTs und Token, die keine Tauschmittel-Eigenschaft haben, fallen heraus — ein „Tausch" in ein NFT ist keine neutrale Rotation, sondern je nach Einzelfall ein steuerbarer Vorgang.
Im US-Kapitel dieser Seite ist jeder Swap ein Verkauf. In Österreich ist er keiner — bis zum Euro. Dieselbe Handelshistorie erzeugt in den zwei Systemen völlig verschiedene Steuerjahre.
Der Durchschnittspreis: die dritte Regel im Bund
Für Neubestand gilt seit 1. Jänner 2023 verpflichtend der gleitende Durchschnittspreis — je Wallet, je Kryptowährung. Jeder Zukauf verschiebt den Schnitt; jede Veräußerung rechnet gegen ihn. Es gibt kein FIFO-Wahlrecht und keine gezielte Tranchen-Auswahl im Neubestand. Zusammen mit der Tauschneutralität heißt das: Die Anschaffungskosten-Buchhaltung läuft still über Jahre und Dutzende Rotationen mit — und muss beim Euro-Ausstieg auf den Cent stimmen. Das ist keine Handarbeit mehr, sobald mehr als eine Handvoll Transaktionen vorliegt.
Was zu tun ist
- Altbestand jetzt beweisbar machen. Kaufbelege, Börsenauszüge, Chain-Daten von vor März 2021 sichern und den Bestand in eigene Wallets separieren — bevor eine Nachfrage kommt, nicht danach.
- Die latente Steuer im Blick behalten. Nach jeder Rotationskette den mitgereisten Durchschnittspreis kennen. Der Euro-Ausstieg ist der Moment der Wahrheit — planen Sie ihn, statt ihn zu erleben.
- NFT- und Derivate-Ausflüge gesondert prüfen. Was aus § 27b herausfällt, verlässt die Neutralität. Vor dem „Tausch" in Nicht-Kryptowährungen den Einzelfall klären.
- Werkzeug statt Tabelle. Durchschnittspreis je Wallet über Jahre und Börsen hinweg ist Softwarearbeit. Die Rekonstruktion einmal sauber aufsetzen — sie trägt jedes spätere Jahr, und jede spätere Korrektur.
Diese Seite erklärt Berechnungsregeln. Sie ist keine Beratung zu Ihren Transaktionen; ihre Lektüre begründet kein Mandat.