Die kurze Antwort
Ein US-Staatsbürger, der seine Staatsangehörigkeit aufgibt, oder ein langjährig Daueraufenthaltsberechtigter, der diesen Status beendet, wird an den Kriterien des Covered Expatriate gemessen. Wer eines davon erfüllt, unterliegt im Regelfall einer Mark-to-Market-Regelung: Vermögen gilt am Tag vor der Expatriation als zum Verkehrswert veräußert, wobei der sich ergebende Nettogewinn oberhalb eines inflationsangepassten Freibetrags zu erfassen ist.
Für einen Token-Inhaber ist die praktische Bedeutung hart. Nie realisierte Wertsteigerung wird an einem einzigen Tag steuerpflichtig, berechnet auf einer Bewertung, die Sie verteidigen können müssen, auf Werten, die illiquide sein können, mit einer in Dollar zu zahlenden Steuer. Ist die Expatriation erfolgt, ist das Ereignis nicht wählbar, und der Stichtag steht fest.
Die Schwellenwerte — der Vermögenstest, der Test der durchschnittlichen jährlichen Nettoeinkommensteuer und der Freibetrag — werden angepasst und sind den für das Jahr der Expatriation geltenden Werten zu entnehmen. Diese Seite nennt bewusst keinen davon als feste Zahl.
Die drei Tests des Covered Expatriate
Sie sind Covered Expatriate, wenn Sie einen dieser Tests erfüllen:
- Der Vermögenstest. Nettovermögen mindestens in Höhe der festgelegten Schwelle am Tag der Expatriation.
- Der Steuerbelastungstest. Durchschnittliche jährliche Nettoeinkommensteuer der fünf vor der Expatriation endenden Jahre über dem festgelegten, inflationsangepassten Betrag.
- Der Bescheinigungstest. Fehlende Bescheinigung auf dem vorgeschriebenen Formular, dass sämtliche bundessteuerlichen Pflichten der fünf vorangegangenen Jahre erfüllt sind.
Der dritte erfasst Personen, die die anderen bestehen würden. Wer Formulare zur Auslandsmeldung nicht eingereicht oder Einkünfte nicht erklärt hat, kann fünf Jahre Regelkonformität nicht wahrheitsgemäß bescheinigen und wird allein deshalb Covered Expatriate, unabhängig vom Vermögen. Für Krypto-Inhaber mit historisch lückenhafter Erklärungspraxis ist dies der wahrscheinlichste Weg in die Regelung — und der einzige, der sich vorab beheben lässt, indem die fünf Jahre vor dem Wegzug bereinigt werden statt danach.
Das Bewertungsproblem
Die Mark-to-Market-Berechnung verlangt den Verkehrswert am Tag vor der Expatriation. Bei börsennotierten Werten ist das mechanisch. Bei digitalen Vermögenswerten reicht es von unproblematisch bis wirklich schwierig:
- Liquide Token auf großen Handelsplätzen: Ein vertretbarer Kurs existiert, wobei Handelsplatz und Zeitkonvention vorab festgelegt und dokumentiert werden sollten.
- Dünn gehandelte Token: Kurse laufen zwischen den Handelsplätzen auseinander, und eine große Position lässt sich womöglich nicht zum notierten Kurs realisieren.
- Gesperrte, im Vesting befindliche oder gestakte Positionen: Beschränkungen wirken auf den Wert und verlangen eine Beurteilung statt eines notierten Kurses.
- Nicht vertretbare Werte und Beteiligungen an Protokollen oder Rechtsträgern: können eine förmliche Bewertung erfordern.
Wie auch immer Sie vorgehen: Entscheiden Sie es vor dem Stichtag, dokumentieren Sie die Methodik und sichern Sie die zugrunde liegenden Daten. Eine Monate später aus dem Gedächtnis vorgenommene Bewertung ist die schwächstmögliche Position bei der größten Zahl der Berechnung.
Stundung und ihr Preis
Es besteht ein Wahlrecht, die auf bestimmtes Vermögen entfallende Mark-to-Market-Steuer bis zu dessen Veräußerung zu stunden. Es ist an Bedingungen geknüpft, darunter die Stellung ausreichender Sicherheiten, der Verzicht auf Abkommensrechte, die der Beitreibung entgegenstünden, und die Verzinsung des gestundeten Betrags.
Stundung ist nicht kostenlos und nicht automatisch. Ob sie sich lohnt, hängt von den Zinskosten, den stellbaren Sicherheiten und der erwarteten Haltedauer ab. Das ist eine zu rechnende Entscheidung, kein Standardfall.
Über die Wegzugsbesteuerung hinaus
Zwei Folgen reichen über das Jahr der Expatriation hinaus und werden häufig übersehen.
Bestimmte aufgeschobene Vergütungen, bestimmte steuerbegünstigte Konten und Beteiligungen an Non-Grantor-Trusts werden nach gesonderten Regeln behandelt statt nach der Mark-to-Market-Vorschrift, mit eigener Einbehalts- und Erfassungsmechanik.
Und eine gesonderte Übertragungssteuer kann US-Staatsbürger und -Ansässige treffen, die Schenkungen oder Erbschaften von einem Covered Expatriate erhalten. Sie trifft den Empfänger, nicht den Wegziehenden — ein für die Familienplanung erheblicher Umstand, der oft zu spät entdeckt wird.
Reihenfolge
Die Reihenfolge der Schritte ist die ganze Aufgabe:
- Regelkonformität für die fünf vorangegangenen Jahre herstellen und Offenes über den passenden Weg bereinigen.
- Anhand belegter Zahlen feststellen, ob Vermögens- und Steuerbelastungstest erfüllt sind.
- Für jeden Bestand eine Bewertungsmethodik festlegen und dokumentieren.
- Die Mark-to-Market-Berechnung und das Stundungswahlrecht durchrechnen.
- Die Folgen der Übertragungssteuer auf Empfängerseite für die vorgesehenen Begünstigten bedenken.
- Erst dann den Expatriationsakt vollziehen und das vorgeschriebene Formular einreichen.
Die Schritte eins und sechs zu vertauschen, ist der teuerste Fehler dieses Bereichs, und er lässt sich nicht rückgängig machen.
Was diese Antwort verändert
- Das Jahr der Expatriation, das Schwellenwerte und Freibetrag bestimmt.
- Der Status als langjährig Daueraufenthaltsberechtigter, der eine eigene Definition und eigene Fristen hat.
- Die bisherige Erklärungshistorie.
- Die Zusammensetzung des Vermögens, insbesondere illiquide oder beschränkte Bestände.
- Abkommenspositionen und die Regeln des Zuzugsstaats.
- Ob die Begünstigten US-Personen sind.
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Hinweis zur Quellenlage
Abgeleitet aus den Expatriationsvorschriften des Internal Revenue Code sowie den zugehörigen Formularen und Verwaltungsanweisungen. Nicht fachlich geprüft. Schwellen- und Freibetragswerte werden jährlich inflationsangepasst und sind hier bewusst nicht angegeben; entnehmen Sie sie den für das Jahr der Expatriation geltenden Werten. Die Expatriation ist unumkehrbar und sollte nicht ohne US-Steueranwälte und Beratung im Zielstaat vollzogen werden.