Die Schweizer Umsetzung des OECD-Rahmens CARF ist ein Lehrstück darin, warum diese Seite Statusmarken führt. Das revidierte AIA-Gesetz ist seit dem 1. Jänner 2026 formell in Kraft — das Parlament stimmte im September 2025 zu. Aber die Liste der vorgesehenen 74 Partnerstaaten liegt noch in der Beratung, und ohne sie läuft nichts: Nach Auskunft der Behörden finden die Krypto-Bestimmungen 2026 keine Anwendung. Schweizer Anbieter sammeln dieses Jahr nicht; realistisch beginnt die Erfassung frühestens 2027, der erste Austausch frühestens 2028. Jede dieser Angaben kann sich bewegen — und genau das ist die Information.
Was feststeht, was schwebt
Fest: die Rechtsgrundlage, der Kreis der Meldepflichtigen (Börsen, Broker, Verwahrer), der Inhalt der Meldungen (Identität, Steuerdomizil, Bestände, Transaktionen) und die Richtung — die Schweiz wird tauschen. Fest ist auch, wer fehlt: die USA, China und Saudi-Arabien stehen nicht auf der vorgeschlagenen Liste. Schwebend: das Startjahr der Erfassung und damit des Austauschs, abhängig vom parlamentarischen Fahrplan der Partnerstaaten-Liste. Wir aktualisieren die Zeile, wenn sich der Kalender setzt.
Die Asymmetrie, die jetzt schon läuft
Die Verschiebung ist keine Entwarnung, denn sie gilt nur für die Schweizer Seite der Leitung. EU-Plattformen erfassen ihre Kunden seit dem 1. Jänner 2026 unter DAC8 — einschliesslich der Kunden mit Schweizer Wohnsitz. Diese Daten liegen bei den EU-Behörden bereit und fliessen in die Schweiz, sobald der Austausch aktiviert ist — rückwirkend auf das, was gesammelt wurde. Wer über eine Börse in der EU handelt, wird bereits erfasst; offen ist nur, wann die ESTV es liest. Für die kantonalen Ämter beginnt dann der Abgleich mit dem Wertschriftenverzeichnis — und jede Diskrepanz ist ein Verfahrensanlass.
Verschoben heisst nicht abgesagt. Es heisst: Die Daten reifen im Ausland, während die Schweizer Leitung noch verlegt wird.
Was das für die einmalige Tür bedeutet
Die straflose Selbstanzeige verlangt, dass die Hinterziehung den Behörden unbekannt ist. Die Verzögerung der Schweizer Umsetzung verlängert dieses Fenster — sie datiert es aber auch: Mit der ersten Austauschwelle wird aus „unbekannt" für viele Auslandskonten „aktenkundig", und die einmalige Tür schliesst für genau die Jahre, die sie hätte heilen können. Wer nie deklarierte Bestände hat, verhandelt nicht mit einer Frist, sondern mit einem Parlamentskalender — und der ist öffentlich.
Die ehrliche Lesart
- Sauber Deklarierte: dokumentieren, fertig. Wer Bestand und Zuflüsse führt, beantwortet künftige Abgleiche mit einem Export.
- Nutzer von EU-Plattformen: Sie sind bereits im System. Die Selbstauskunft mit Steuerdomizil Schweiz, die Ihre Börse verlangt hat, ist der Beleg.
- Nie Deklariertes: das Fenster ist offen und datiert. Rekonstruktion und Selbstanzeige vor der ersten Welle — danach entscheidet der Datenabgleich, nicht der Halter.
- Diese Zeile abonnieren, nicht auswendig lernen. Die Termine bewegen sich; das Änderungsprotokoll führt sie nach.
Diese Positionsnotiz beschreibt ein Meldesystem vor seinem ersten Zyklus; Termine können sich verschieben. Sie ist keine Beratung, und ihre Lektüre begründet kein Mandat.