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Die Vermögenssteuer: steuerfrei heisst nicht deklarationsfrei

Der steuerfreie Kapitalgewinn hat einen stillen Zwilling: Jeder Coin im Bestand zählt am 31. Dezember zum steuerbaren Vermögen — auch in Self-Custody, auch ohne einen einzigen Verkauf. Die Schweizer Kryptosteuer ist keine Verkaufssteuer. Sie ist eine Bestandssteuer.

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Die Mechanik

Kryptowerte sind bewegliches Vermögen und unterliegen der kantonalen Vermögenssteuer. Massgeblich ist der Bestand am Ende der Steuerperiode — der 31. Dezember —, bewertet zu den offiziellen Jahresendkursen der ESTV (abrufbar über ICTax). Für Token ohne ESTV-Kurs gilt der Marktwert einer verlässlichen Plattform, hilfsweise der Kaufpreis; die gewählte Quelle konsequent beibehalten. Die Sätze sind kantonal und progressiv — von wenigen Zehntelpromille bis gegen ein Prozent, mit Freibeträgen je nach Kanton und Zivilstand. Massgeblich ist der Wohnsitz am Jahresende.

Deklariert wird im Wertschriften- und Guthabenverzeichnis — jede Position, unabhängig davon, ob sie je Ertrag abwarf. Dazu kommen die Erträge selbst: Staking, Mining, Lending und Airdrops sind beim Zufluss steuerbares Einkommen zum CHF-Tageswert. Die Trennung ist das Herz der Deklaration: Bestand ins Vermögen, Zuflüsse ins Einkommen, Kursgewinne — als Privater — nirgendwohin.

Das Steueramt verlangt nicht, dass Sie Gewinne versteuern. Es verlangt, dass es Ihren Bestand kennt. Wer das verwechselt und schweigt, macht aus einer Nullsteuer ein Verfahren.

Warum vollständige Deklaration die günstigste Strategie ist

Die Versuchung liegt auf der Hand: Wenn Gewinne ohnehin steuerfrei sind, was kostet das Weglassen? Dreierlei. Erstens die Vermögenssteuer selbst — die geschuldet bleibt und im Nachsteuerverfahren mit Zins und Busse zurückkommt, bis zehn Jahre. Zweitens die Beweislage der Zukunft: Ein 2026 deklarierter Bestand ist der beste Beleg dafür, dass der Verkauf von 2029 ein steuerfreier privater Gewinn auf Altem war — ein nie deklarierter Bestand macht denselben Verkauf zum Erklärungsproblem. Drittens die Datenlage: der AIA über Kryptowerte kommt, EU-Plattformen sammeln bereits, und eine Diskrepanz zwischen Meldung und Verzeichnis ist der klassische Verfahrensauslöser.

Was zu tun ist

  1. Am 31. Dezember den Bestand fotografieren. Alle Wallets und Plattformen, Stückzahlen, Screenshot oder Export — die Viertelstunde am Jahresende erspart die Rekonstruktion im April.
  2. Mit ESTV-Kursen bewerten, Lücken konsistent füllen. ICTax zuerst; für Exoten eine Quelle wählen und dabei bleiben.
  3. Zuflüsse getrennt führen. Datum, Menge, CHF-Wert bei Erhalt — das ist die Einkommensseite, und sie ist es, die bei Staking-Portfolios über die Jahre wächst.
  4. Fehljahre über die einmalige Tür heilen. Nie deklarierte Bestände gehören in eine straflose Selbstanzeige — bevor die erste Datenwelle die Diskrepanz meldet.